19 BSPC Resolution FINAL German
Alternative viewers:
Entschließung der Konferenzverabschiedet von der 19. Ostseeparlamentarierkonferenz (BSPC)Die Teilnehmer, die gewählten Vertreter der Ostseeanrainerstaaten*, die vom 29. bis 31. August 2010 in Mariehamn (Åland-Inseln) zusammengetroffen sind,die Themen "Zusammenarbeit in der Ostseeregion", "Klimawandel und biologische Vielfalt", "integrierte Meerespolitik", "Frieden und Sicherheit in der Ostseeregion" sowie "Menschenhandel" erörternd,A. unter Betonung der wichtigen Rolle, die die Parlamentarier im Hinblick auf die nachhaltige Entwicklung der Ostseeregion spielen können, indem sie Aufklärungskampagnen durchführen, Meinungen bilden, Themen voranbringen, politischen Druck auf Regierungen ausüben und Gesetze initiieren und verabschieden;B. unter Bekräftigung des engen und konstruktiven Austauschs zwischen der Ostseeparlamentarierkonferenz und dem Ostseerat, der beiden Seiten Nutzen bringt, was beispielsweise an der Interaktion zwischen den Arbeitsgremien der Ostseeparlamentarierkonferenz und des Ostseerates in den Bereichen Menschenhandel und integrierte Meerespolitik erkennbar ist, und unter Anerkennung der Nützlichkeit dieser Interaktion als gemeinsame Ressource bei der Verfolgung und Bewältigung der wirtschaftlichen, gesellschaftlichen und politischen Herausforderungen der Ostseeregion;C. unter Fortführung ihrer umfassenden Unterstützungsmaßnahmen für den HELCOM-Ostsee-Aktionsplan als eine der wichtigsten Maßnahmen für das zentrale Instrument der Wiederherstellung des guten ökologischen Status der Ostsee bis 2021, mit Bedauern zur Kenntnis nehmend, dass nicht alle HELCOM-Mitgliedstaaten wie vereinbart anlässlich der HELCOM-Ministertagung am 20. Mai in Moskau nationale Umsetzungspläne vorgelegt haben, und in der Erwartung, dass die Länder, die keine nationalen Umsetzungspläne vorgelegt haben, dies spätestens im Rahmen der hochrangigen HELCOM-Tagung Anfang 2011 tun;D. die Verabschiedung der Erklärung "A Vision for the Baltic Sea Region by 2020" ("Eine Vision der Ostseeregion bis 2020") anlässlich des 8. Gipfels der Ostseestaaten im Juni 2010 in Wilna mit Befriedigung zur Kenntnis nehmend und in der Erwägung, dass die Umsetzung der Bestimmungen der Erklärung ein wichtiger Faktor für die weitere Entwicklung der Ostseeregion ist;E. die Annahme der EU-Strategie für die Ostseeregion im Oktober 2009 zur Kenntnis nehmend und dabei herausstellend, dass die EU-Strategie in geeigneter Weise mit der Politik der Nördlichen Dimension, die EU-Mitglieder und Nichtmitglieder als gleichrangige Kooperationspartner an einen Tisch bringt, verzahnt werden sollte, da sie eine interne EU-Maßnahme darstellt;F. unter Begrüßung des Ostseeaktionsgipfels als Plattform für praktische Verpflichtungen mit dem Ziel der Rettung der Ostsee und unter Bekräftigung der während des Gipfels eingegangenen Verpflichtung der Ostseeparlamentarierkonferenz, weiterhin politische Initiativen zu ergreifen, die von den Staaten in der Region getroffenen Maßnahmen zu verfolgen und von Seiten der Parlamente Druck auf die nationalen Regierungen der Ostseeregion auszuüben und diese nachdrücklich aufzufordern, ihre Verpflichtungen im Rahmen des Ostsee-Aktionsplans zu erfüllen;fordern die Regierungen der Ostseeregion, den Ostseerat und die EU auf,im Hinblick auf die Zusammenarbeit in der Region1. die Möglichkeiten zur weiteren Stärkung der Zusammenarbeit in der Ostseeregion zwischen dem Ostseerat und der Ostseeparlamentarierkonferenz zu prüfen, um Kohärenz zu gewährleisten und Spaltungen in der Ostseeregion zu verhindern, und den Ostseerat bei der Umsetzung der Ziele seines Reformprozesses und der Erzielung konkreter Ergebnisse im Rahmen seiner langfristigen Prioritäten zu unterstützen;2. ihre bereits im Rahmen des HELCOM-Ostsee-Aktionsplans vereinbarten Verpflichtungen zu erfüllen, insbesondere - sofern noch nicht geschehen - durch die Vorlage konkreter nationaler Umsetzungspläne bis spätestens Anfang 2011;3. ihre während des Ostsee-Aktionsgipfels eingegangenen Verpflichtungen zu erfüllen und dabei beispielsweise ausreichende Ressourcen für die tatsächliche Umsetzung ihrer Verpflichtungen bereitzustellen;4. die Ostseestrategie der EU soweit möglich an die Politik der Nördlichen Dimension sowie den Ostseerat als wichtigem regionalem Kooperationsgremium und weitere nördliche Kooperationsgremien und Ostseekooperationsgremien anzugleichen;5. bestimmte Beträge in den von der Nordischen Investitionsbank und der Nordic Environment Finance Cooperation geführten Treuhandfonds des Ostsee-Aktionsplans einzuzahlen und auf diese Weise die Ressourcen für die Entwicklung bankfähiger Projekte zu stärken, d.h. kohärente, realistische und tragfähige Projekte zur Umsetzung von Umweltprojekten und anderen Projekten zum Nutzen der Ostseeregion;6. sich für den Abbau von Hindernissen für Arbeitnehmer, Unternehmen und Touristen, z.B. Visa- und Meldebestimmungen, einzusetzen und weiterhin die Beseitigung von Hindernissen für die Mobilität von Arbeitnehmern in den Grenzregionen zu unterstützen und für ein qualitativ hochwertiges Informationsangebot zur Gewährleistung sozialer Sicherheit bei grenzüberschreitender beruflicher Tätigkeit zu sorgen;7. die Weiterentwicklung der Zivilgesellschaft in der Region zu fördern und dabei nichtstaatliche Organisationen sowohl beim Zugang zu als auch bei der Antragstellung für Ostseeförderprogramme behilflich zu sein, damit sie sich verstärkt an der Umsetzung dieser Förderprogramme beteiligen können;im Hinblick auf den Klimawandel und die biologische Vielfalt in der Ostseeregion8. einen ökosystemorientierten Ansatz für die Umweltarbeit in der Ostseeregion anzuwenden, darunter Investitionen sowie Forschungs- und Entwicklungsvorhaben zum Schutz von Ökosystemdienstleistungen, und ihre Werte gegebenenfalls in Wirtschaftssysteme, nationale Haushalte und Strategien für nachhaltige Entwicklung zu integrieren;9. Maßnahmen zum Schutz und zur Wiederherstellung der biologischen Vielfalt zu unterstützen, z.B. die Wiederherstellung von Wasserstraßen, die von bestimmten Tierarten für Wanderungsbewegungen benutzt werden, sowie die Wiederherstellung der natürlichen Umwelt, Oxygenierung und Aufstockung der Fischbestände;10. sich verstärkt für die Verhinderung der fortwährenden Einführung invasiver Arten in der Ostsee durch Schiffe einzusetzen, beispielsweise durch die Entwicklung von Technologien für die Behandlung von Ballastwasser und ein mögliches Verbot des Austauschs von Ballastwasser in bestimmten Gebieten;11. mithilfe aktiver Maßnahmen bedrohte Arten zu schützen, Beifang zu minimieren und die Entsorgung von Fischereiabfällen im Meer zu beenden und dafür zu sorgen, dass die kommerzielle Fischerei Fangquoten und Fischgründe beachtet;12. mithilfe wirksamer und zielgerichteter Maßnahmen die illegale, nicht gemeldete und nicht regulierte Fischerei (IUU-Fischerei) zu stoppen und zu diesem Zweck Kontrollressourcen und die Kontrolle bei der Anlandung zu verstärken;im Hinblick auf die integrierte Meerespolitik in der Ostseeregion13. neue Maßnahmen zur Reduzierung schädlicher Emissionen zu fördern und- den Kurzstreckenseeverkehr in noch stärkerem Maße als bisher als umweltfreundliche Alternative zum Landverkehr zu unterstützen;- zu untersuchen, inwieweit die Reduzierung des Schwefelgehalts von Schiffsbrennstoffen zu Wettbewerbsnachteilen für die Wirtschaft in der Ostseeregion führen kann, und Vorschläge zur Vermeidung dieser Nachteile unter gleichzeitiger Bewahrung hoher ökologischer Standards im maritimen Sektor zu erarbeiten;- die im Rahmen des Ostseeprogramms zur Finanzierung genehmigten Projekte aktiv zu unterstützen, d.h. vor allem Projekte, die der Reduzierung der von Schiffen ausgehenden schädlichen Emissionen und der Entwicklung von Auffangmöglichkeiten für Schiffsabwässer in den Ostseehäfen dienen;14. die Umsetzung verbesserter Sicherheits- und Brandverhütungsmaßnahmen für Schiffe, Terminals, Häfen, Baumaßnahmen auf See und an Land sowie die Nutzung umweltfreundlicher Stoffe zwecks Abmilderung der durch Unfälle verursachten Schäden zu fördern;15. den verpflichtenden Einsatz von Lotsen in gefährlichen Gewässern der Ostsee auszuweiten und das Verbot des Transports von Öl in Einhüllentankern strikt umzusetzen;16. Maßnahmen zu initiieren, die 1.) den Weg für die Verwendung einer Sprache im grenzüberschreitenden See- und Landverkehr ebnen und dies unterstützen und 2.) die Umsetzung gemeinsamer Zoll- und Besteuerungsverfahren standardisieren und fördern;17. weiterhin für Verbesserungen der Verkehrsinfrastruktur in der Ostseeregion zu sorgen und eine Verkehrspolitik zu fördern, die grundsätzlich von der Vorstellung geleitet wird, dass Transporte auf umweltfreundliche Weise durchgeführt und durch einen Infrastrukturverbund gestützt werden sollten, und gleichzeitig den Ausbau von Land- und Seewegen in den Mittelpunkt zu stellen;18. dafür zu sorgen, dass das TEN-V-Kernnetz der EU aus Knotenpunkten (Hauptstädten, anderen Städten oder Ballungsräumen von überregionaler Bedeutung, Gateway-Häfen, interkontinentalen Drehscheibenhäfen und -flughäfen und den wichtigsten Binnenhäfen und Umschlagterminals) und Verbindungen von höchster strategischer und wirtschaftlicher Bedeutung besteht, die an zentrale Infrastrukturen in Drittländern (einschließlich Russland) angebunden sind;19. der strategischen Entwicklung von Seehäfen mit entsprechenden Logistikzentren und Bahnterminals besondere Bedeutung beizumessen, um nationale, regionale und europäische Netze zu schaffen. In diesem Zusammenhang sollten Lücken in den vorrangigen TEN-Projekten geschlossen und die Projekte in einem Kernnetz verknüpft und konsolidiert werden;20. Initiativen für die Verbesserung der Sicherheit, Reduzierung von Umweltrisiken in der Ostsee und Befassung mit dem menschlichen Faktor zu unterstützen; dies beinhaltet auch die Unterstützung von Initiativen, die zum Bürokratieabbau beitragen, z.B. durch Harmonisierung und Weiterentwicklung der vorhandenen Schiffsmeldesysteme und Schiffsverkehrsdienste in der Ostsee;21. die gemeinsame regionale sowie nationale Bereitschaft und die Kapazitäten zur Bekämpfung größerer Ölkatastrophen und Gefahrstoffen zu stärken, beispielsweise durch subregionale Vorbereitungs- und Abstimmungsmaßnahmen und Übungen wie im Rahmen des HELCOM-BRISK-Projekts gezeigt, und durch die Beschaffung ausreichender Mengen an Geräten zur Entsorgung von ausgetretenem Öl oder Gefahrstoffen;im Hinblick auf Frieden und Sicherheit in der Ostseeregion22. die Entwicklung der gemeinsamen Wahrnehmung der Bedrohungen für die öffentliche und zivile Sicherheit in der Region, die natürliche sowie technologische und weitere, vom Menschen verursachte Bedrohungen und Risiken umfasst, zu fördern und zu unterstützen;23. die Entwicklung gemeinsamer Strategien, Aktionsprogramme und konkreter Ressourcen zur Verhütung und Bewältigung der Bedrohungen für die zivile Sicherheit in der Region zu fördern;24. Informationen über die Erfahrungen aus den Bedrohungen der jüngsten Vergangenheit, z.B. der Vogelgrippe 2007, der Internet-Angriffe in Estland 2007 und der Schweinegrippe 2009, zu extrahieren und auszutauschen, um weitere Kenntnisse zu gewinnen und das gemeinsame Bewusstsein für diese Bedrohungen bzw. die gemeinsame Bereitschaft zur Bekämpfung derselben zu erhöhen;25. die Weitergabe der Erfahrungen in der Ostseeregion in Bezug auf Frieden, Sicherheit und die Entwicklung der Demokratie im Rahmen politischer und diplomatischer Kontakte zu fördern, um die Demokratie zu stützen;26. verfügbare Informationen über den Standort und Zustand von im Meer versenkten Chemiewaffen auszutauschen, um die Öffentlichkeit über die von diesen Waffen ausgehende Bedrohung aufzuklären, Verhaltensrichtlinien für den Fall des Aufeinandertreffens mit im Meer versenkten chemischen Waffen zu erarbeiten und Seminare und Konferenzen über dieses Thema zu organisieren;.im Hinblick auf den Menschenhandeldie Unterzeichnung und Ratifizierung aller einschlägigen internationalen Übereinkommen, Protokolle und Entscheidungen und den Beitritt der Länder zu diesem Übereinkommen, die dies bislang nicht getan haben, zu prüfen, z.B. des Protokolls über den Menschenhandel ("Palermo-Protokoll"), das Übereinkommen des Europarates gegen den Menschenhandel und weitere internationale Vereinbarungen; folglich sollten gegebenenfalls die nationalen Gesetze und die Justiz überprüft und geändert werden, um für die Einhaltung der internationalen Übereinkommen und Protokolle zu sorgen und Gesetze zu ermöglichen, die alle Kanäle des Menschenhandels kriminalisieren;28. anzuerkennen, dass der Menschenhandel einen internationalen grenzüberschreitenden Straftatbestand darstellt, der eine internationale Zusammenarbeit und grenzüberschreitende konzertierte Aktionen erfordert, darüber hinaus aber auch zu erkennen, dass die tatsächliche Ausbeutung der Opfer vor Ort stattfindet und deshalb mithilfe verbesserter Pläne und Ressourcen vor Ort bekämpft werden sollte, z.B. durch Maßnahmen zur Eindämmung der Nachfrage nach sexuellen Dienstleistungen von Opfern des Menschenhandels;29. ausreichende, dauerhaft einzusetzende und gezielte Mittel und Ressourcen beispielsweise für Behörden, spezielle Behörden, nichtstaatliche Organisationen und zwischenstaatliche Organisationen und Projekte, z.B. die Arbeitsgruppe Menschenhandel des Ostseerates, zuzuweisen, um dauerhafte und nachhaltige Maßnahmen gegen den Menschenhandel zu treffen, z.B. die interne Anweisung des Nordischen Rates, nur solche Hotels auszuwählen, die schriftlich garantieren, dass sie sich nicht an der Begünstigung des Anbietens bzw. des Erwerbs sexueller Dienstleistungen beteiligen;30. die Entwicklung eines interoperablen, abgestimmten und transparenten Systems für die Zusammenstellung, Analyse, Weitergabe und Verbreitung von Informationen über den Menschenhandel zu fördern, um das Verständnis für das Problem zu erhöhen, geeignete Gegenmaßnahmen zu entwickeln, die Möglichkeiten der Erkennung von Opfern des Menschenhandels zu verbessern, die Untersuchung und strafrechtliche Verfolgung der Fälle von Menschenhandel zu unterstützen und den Opfern des Menschenhandels auf bestmögliche Weise zu helfen;31. dafür zu sorgen, dass bei allen Maßnahmen und Aktionen zur Bekämpfung des Menschenhandels die Opfer im Mittelpunkt stehen; dies bedeutet, dass es sich bei Menschenhandel um Ausbeutung handelt, unabhängig davon, wo und in welcher Form er stattfindet, dass die Menschenrechte der Opfer des Menschenhandels im Mittelpunkt aller Maßnahmen zur Bekämpfung des Menschenhandels stehen und dass die Opfer und deren Familienangehörige ungeachtet ihres Status, ihrer Bereitschaft zur Mitarbeit bei Strafverfahren gegen Menschenhändler oder der Art der Ausbeutung, unter der sie leiden, bedingungslos unterstützt werden sollten;32. die Entwicklung der operativen Kapazitäten zur Bekämpfung des Menschenhandels vor Ort zu unterstützen und zu fördern; es sollten Kooperationsmodelle sowohl zwischen den entsprechenden staatlichen Akteuren - z.B. Polizei, Strafverfolgungsbehörden, Sozial- und Einwanderungsbehörden - als auch mit nichtstaatlichen Organisationen entwickelt werden, um die Unterstützungskette und den Opferschutz sowie die Opfer und deren Familienangehörige zu stärken und die Zahl der Verurteilungen der Täter zu erhöhen.Darüber hinaus33. fordert die Konferenz den Ständigen Ausschuss auf, das Funktionieren des Gemeinsamen Finanzierungsmechanismus der Ostseeparlamentarierkonferenz zu evaluieren und dabei auch eine mögliche Überarbeitung der Verfahren für die Finanzierung der Aufgaben des Sekretariats zu prüfen;34. verabschiedet die Konferenz die geänderte Geschäftsordnung, die nach Abschluss der 19. Ostseeparlamentarierkonferenz in Kraft tritt;35. begrüßt die Konferenz mit Dankbarkeit das freundliche Angebot des finnischen Parlaments, die 20. Ostseeparlamentarierkonferenz vom 28.-30. August 2011 in Helsinki auszurichten.* Die Parlamente der Freien und Hansestadt Bremen, Dänemarks, Estlands, Finnlands, der Bundesrepublik Deutschland, Grönlands, der Freien und Hansestadt Hamburg, Lettlands, Leningrads, Litauens, Mecklenburg-Vorpommerns, Norwegens, Polens, des Föderationsrats der Bundesversammlung der Russischen Föderation, der Staatsduma der Bundesversammlung der Russischen Föderation, der Stadt St. Petersburg, Schleswig-Holsteins, Schwedens, die Åland-Inseln, die Baltische Versammlung, das Europäische Parlament und der Nordische Rat.
19 BSPC Resolution FINAL German