Review current maritime safety issues in Baltic Sea (GE)
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AnhangBericht() über aktuelle Probleme in Bezug aufdie maritime Sicherheit auf der Ostseevorgelegt durch die Arbeitsgruppe„COMS – Committee on Maritime Safety“der Ostseeparlamentarierkonferenzim Auftrag der 10. Konferenzin Greifswald 2001I. AllgemeinesDie 10. Ostseeparlamentarierkonferenz hatte am 4. September 2001 in Greifswald beschlossen, eine Arbeitsgruppe zum Thema „Sicherheit der Seeschifffahrt auf der Ostsee“ einzusetzen, in die jedes an der Ostseeparlamentarierkonferenz teilnehmende Parlament ein Mitglied entsenden konnte und die weitere Vorschläge zur Beschlussfassung im Rahmen der nächsten Ostseeparlamentarierkonferenz vorbereiten sollte. Mit der Einsetzung der Arbeitsgruppe war von der Ostseeparlamentarierkonferenz gleichzeitig beschlossen worden, Mecklenburg-Vorpommern federführend mit dem Vorsitz dieser Arbeitsgruppe zu beauftragen und diese schnellstmöglich zu konstituieren.In der Arbeitsgruppe haben Mitglieder aus 12 nationalen und regionalen Parlamenten (Dänemark; Deutschland: Bundestag sowie Landesparlamente von Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein; Finnland, Lettland; Norwegen; Polen, Schweden sowie der Russischen Föderation) der Ostseeanrainerstaaten sowie vom Nordischen Rat mitgewirkt. Die Arbeitsgruppe hat insgesamt 4 Sitzungen – darunter eine internationale Anhörung von Sachverständigen in Kopenhagen – durchgeführt und auf der Grundlage der Ergebnisse der Sachverständigenanhörung, der Fortschreibung eines Gutachtens zur „Maritimen Sicherheit im Ostseeraum“, intensiver Erörterungen mit HELCOM sowie von Sachstandsberichten aus beteiligten Mitgliedsländern und zahlreichen Expertengesprächen dem Standing Committee zur Beschlussfassung während der 11. Ostseeparlamentarier-konferenz in St. Petersburg entsprechend des Einsetzungsauftrages eine detaillierte Entschließung als Fortschreibung und Ergänzung der Beschlüsse von Greifswald zugeleitet, die der diesjährigen Konferenz als Teil II des Entschließungsentwurfs vorliegt.Die Arbeitsgruppe hat diesen Entschließungsentwurf einstimmig angenommen und empfiehlt der Ostseeparlamentarierkonferenz, diesem als Teil II der Resolution ihrer Konferenz in St. Petersburg zuzustimmen.Die politischen Aktivitäten der Ostseeparlamentarierkonferenz zum Thema „Maritime Sicherheit auf der Ostsee“ sind der folgenden Übersicht zu entnehmen:3./4.09.01 Greifswald 10. Ostseeparlamentarierkonferenz26.11.01 Schwerin 1. Sitzung der Arbeitsgruppe COMSKonstituierungFestlegung von Geschäftsgrundlagen und eines Arbeitsprogramms04. – 06.03.02 Helsinki 2. Sitzung der Arbeitsgruppe COMSVorbereitung der internationalen Anhörung,Themen für Gutachten,Nationale Berichte,Gespräche mit den HOD der HELCOM,Teilnahme an HELCOM-Seminaren,Informationsaustausch mit finnischen Experten13./14.05.02 Kopenhagen 3. Sitzung der Arbeitsgruppe COMSInternationale AnhörungInformationsaustausch mit Experten der königlich-dänischen Behörde für Schifffahrt und HydrographieInformationsaustausch mit Vertretern der Katastrophenschutz- sowie Umweltbehörde der Insel Møn08.07.02 Warnemünde 4. Sitzung der Arbeitsgruppe COMSVerabschiedung des Resolutionsentwurfs,Bericht der Arbeitsgruppe,Besuch der Verkehrsleitzentrale Rostock-Warnemünde,Besichtigung des Notschleppers „Fairplay 26“,Besichtigung des Maritimen Simulations-Zentrums Warnemünde19. – 22.08.02 Riga 9. HOD-Sitzung der HELCOMTeilnahme an der BALEX DELTA 200230.09./01.10.02 St. Petersburg 11. OstseeparlamentarierkonferenzII. Zu den Beratungen im Einzelnen1. Die erste Sitzung des von der Ostseeparlamentarierkonferenz eingesetzten Committee on Maritime Safety (COMS) hatte am 26. November 2001 in Schwerin stattgefunden und diente vornehmlich der Verständigung auf gemeinsame Geschäftsgrundlagen sowie der Festsetzung von Eckdaten für ein Arbeitsprogramm, um weitere politische Grundlagen und Handlungsempfehlungen in diesem Themenbereich für die11. Ostseeparlamentarierkonferenz vom 29. September bis 1. Oktober 2002 in St. Petersburg zu entwickeln. Während der 1. Sitzung wurde Dr. Henning Klostermann zum Vorsitzenden der Arbeitsgruppe bestimmt.Die geschäftsordnungsmäßigen Grundlagen orientierten sich an der Geschäftsordnung der Ostseeparlamentarierkonferenz.Die Arbeitsgruppe plante neben ihren eigentlichen Beratungen eine internationale Anhörung, die Vergabe von Gutachten und Gesprächstermine mit Vertretern von internationalen Institutionen, wie der HELCOM.Grundlagen für die inhaltliche Vorgehensweise waren der Beschluss der10. Ostseeparlamentarierkonferenz einschließlich des Berichtsteils, die Kopenhagen-HELCOM-Erklärung vom 10. September 2001 einschließlich Erläuterungen, sowie ein Vergleich der Forderungen der 10. Ostseeparla-mentarierkonferenz in Greifswald mit den Ergebnissen der HELCOM Extra 2001 in Kopenhagen.Die Arbeitsgruppe hatte während der Sitzung einvernehmlich begrüßt, dass eine Reihe der Forderungen, die von der Greifswalder Konferenz erhoben worden waren, auf HELCOM-Ebene teilweise bereits in verbindliches Völkerrecht umgesetzt worden sind und festgestellt, dass noch Forderungen offen geblieben waren, die weiter inhaltlich untersetzt werden müssten und an deren Durchsetzung auf politischer Ebene intensiv weitergearbeitet werden müsste. Es wurde zur Kenntnis genommen, dass dazu insbesondere die international verbindliche Festlegung einer Lotsenannahmepflicht, die weitere Durchsetzung der Maßnahmenpakete Erika I und Erika II der Europäischen Union, die Entwicklung und Durchsetzung von Maßnahmen für einen verstärkten Umweltschutz im gesamten Ostseebereich, die Förderung der Umsetzung von wirtschaftlichen Anreizen, um den Umweltschutz im Schiffsverkehr zu unterstützen, gehörten.Die Arbeitsgruppe einigte sich einvernehmlich darauf, die inhaltliche Arbeit auf zwei Perspektiven zu fokussieren:a) Die weitere Umsetzung noch offener oder erst teilweise realisierter Forderungen und Maßnahmen aus den Greifswalder Beschlüssen sollte gefördert werden. Das COMS nahm zur Kenntnis, dass- die Punkte 7. (striktere Anwendung des an jeglichen Schiffsverkehr gerichteten Verbotes, Schiffsabfälle, insbesondere Öl und Abwässer einzuleiten), 14. (wirtschaftliche Anreize, z.B. niedrigere Hafengebühren für Schiffe, die bestimmte Umweltkriterien erfüllen) und 18. (Beobachterstatus bei der IMO) der Greifswalder Beschlüsse ein besonderes Gewicht haben;- nationale Alleingänge im Bereich der Lotsenannahmepflicht nicht von allen Teilnehmern befürwortet werden;- es wünschenswert ist, von den Mitgliedsstaaten eine Übersicht über den Stand der Umsetzung der Greifswalder Forderungen durch die Regierungen inklusive einer Beschreibung der Schwierigkeiten bei der Umsetzung zu erhalten.b) das Maßnahmenpaket der Greifswalder Beschlüsse weiter entwickelt und ergänzt werden sollte. Das COMS nahm zur Kenntnis, dass- die Bedeutung der Ausbildung der Seeleute sowie Probleme des Gesundheitsschutzes und des Arbeitsschutzes betont werden sollten;- das die Bedeutung der Lösung von Problemen des Versicherungsschutzes im internationalen Seeverkehr betont werden sollte;- möglicherweise langfristig das Ziel einer ostseeweiten Seewache verfolgt werden könnte.Die Arbeitsgruppe verständigte sich einvernehmlich darauf, zur Ostseeparlamentarierkonferenz 2002 in St. Petersburg einen Beschluss zu entwerfen, der eine Grundlage zu noch stärkerem und weitergehenderem gemeinsamen Handeln der Gemeinschaft der Ostseeanrainerstaaten bilden kann.2. Die zweite Sitzung der Arbeitsgruppe fand vom 4. bis 6. März 2002 im Rahmen eines Besuches bei der HELCOM in Helsinki statt.Im Rahmen dieser Sitzung fand zunächst eine Erörterung mit Vertretern der HELCOM über deren Struktur und Aufgaben statt. Bei dieser Gelegenheit wurde dem seinerzeitigen Vorsitzenden der HELCOM, Prof. Dr. Peter Ehlers, dafür gedankt, dass dieser die Anliegen der Ostseeparlamentarierkonferenz im Rahmen der Tätigkeit der HELCOM unterstützt und sich intensiv dafür eingesetzt hatte, dass die Forderungen der Ostseeparlamentarierkonferenz im Rahmen der HELCOM Extra 2001 zu einem großen Teil aufgegriffen wurden und die Arbeitsergebnisse der Ostseeparlamentarierkonferenz sowie die Greifswalder Resolution in die HELCOM-Kopenhagen-Deklaration vom10. September 2001 eingeflossen waren. Dabei wurde der fachliche Rat und die Begleitung der Arbeitsgruppe durch die HELCOM gewürdigt.Ferner wurde angesprochen, dass das Standing Committee der Ostseeparlamentarierkonferenz zur weiteren Vertiefung der Zusammenarbeit zwischen Ostseeparlamentarierkonferenz und HELCOM am 11. Februar 2002 in Moskau einstimmig beschlossen hatte, HELCOM um die Zuerkennung eines Beobachterstatus zu ersuchen. Mit Schreiben vom 20. Februar 2002 hatte der Vorsitzende des Standing Committee den Beobachterstatus beantragt. Dieser war als Möglichkeit gesehen worden, in den unmittelbaren Informationsfluss eingebunden zu werden und als Möglichkeit der verstärkten Einbringung in relevante Umweltschutzpolitiken und der Knüpfung von Kontakten zu internationalen Organisationen. Von daher wurde die Verleihung des Beobachterstatus im Rahmen dieser Beratungen als ein wichtiger politischer Schritt für beide Institutionen angesehen. Seitens des Vorsitzenden der HELCOM waren im Rahmen der Beratungen die Entwicklungen, die Aufgaben und die Struktur der HELCOM sowie Schwerpunkte der gegenwärtige Arbeitsfelder erläutert worden. Es wurde die Hoffnung zum Ausdruck gebracht, dass es zukünftig zu einer verstärkten Zusammenarbeit zwischen der Ostseeparlamentarierkonferenz und der HELCOM kommen werde. Hervorgehoben wurde ferner, dass HELCOM ein gutes Beispiel für die grenzüberschreitende regionale Zusammenarbeit sei und das bestmögliche Wissen im Rahmen der Bekämpfung land- und seeseitiger Verschmutzung vermittele. Im Fokus der Arbeit von HELCOM stünden die Belastung der Ostsee mit Nährstoffen, die Einleitung von Schadstoffen durch Schiffe, Naturschutzmaßnahmen und neuerdings auch „Off-Shore-Projekte“ zur Nutzung regenerativer Energien. Es finde eine enge Kooperation zwischen dem Generalsekretariat, den HELCOM-Arbeitsgruppen, neun Ostseeanrainerstaaten, der Europäischen Kommission sowie Sachverständigen statt. Seit 1980 habe HELCOM mehr als 200 Empfehlungen im Bereich des maritimen Umweltschutzes verabschiedet. Schwerpunkte seien das regelmäßige wissenschaftliche Monitoring, die Überwachung nationaler Umsetzungen von HELCOM-Empfehlungen sowie das seit 1992 existierende „Hot-Spot-Programm“ zur gezielten Bekämpfung von punktuellen Meeresverschmutzungen. Letzteres umfasste ursprünglich 132 als prioritär eingestufte Problemfelder. Das über 20 Jahre laufende Programm sei mit ca. 60 Milliarden Euro veranschlagt. Ernst zu nehmende Probleme für die zukünftige Arbeit würden in der Finanzierung notwendiger Maßnahmen zur Bekämpfung von Schadstoffeinträgen gesehen, da viele Gebietskörperschaften so gut wie keine Haushaltsmittel zur Verfügung hätten. Als gravierendes Hauptproblem bestehe der nach wie vor hohe Eintrag von Nährstoffen aus dem Bereich der Landwirtschaft obwohl sich die Agrarminister auf eine 50 %‘ige Reduzierung des Düngemitteleinsatzes verständigt hätten. Darüber hinaus sei teilweise unklar, an welchen Stellen sich überall Schadstoffe in der Umwelt konzentrierten. Es bestehe daher die Notwendigkeit weiterer Untersuchungen. Darüber hinaus habe die konventionell betriebene Fischerei in der Ostsee erhebliche negative Auswirkungen auf die Umwelt. Die Schifffahrt selbst stelle heute kein Hauptproblem mehr dar. Daraus resultierende Probleme wirkten sich aber um so mehr auf die Politik aus. Unfälle seien sehr medienwirksam und dies führe in der Öffentlichkeit teilweise zu falschen Eindrücken und Diskussionen. Die Behandlung dieser Probleme sei zwar nach wie vor sehr wichtig. Wenn allerdings eine Fokussierung allein darauf erfolge, bestehe die Gefahr, dass die eigentlichen Umweltprobleme in Vergessenheit geraten könnten. Die neue Qualität der Zusammenarbeit zwischen HELCOM und den Parlamenten der Ostseeanrainerstaaten, sei zu begrüßen. In diesem Zusammenhang sei auch die HELCOM Extra 2001 am 10. September 2001 zu sehen, an der neben den Umweltministern auch die Verkehrsminister aller Ostseeanrainerstaaten teilgenommen haben. Als richtungsweisend werde zukünftig auch die intensivere Einbeziehung der Agrarminister gehalten.Im Rahmen der Erörterungen mit den Vertretern der HELCOM wurde die besondere Bedeutung des Küstenzonenmanagements hervorgehoben. In diesem Zusammenhang hatte HELCOM zusätzliche Verwaltungsstrukturen in den Nationalstaaten für erforderlich gehalten, um den land- und seeseitigen Erfordernissen unter umweltschutzrelevanten Aspekten in ausreichendem Maße Rechnung zu tragen. Die EU arbeite bereits an einer entsprechenden Richtlinie. HELCOM thematisiere dieses neue Aufgabenfeld bereits in seinen Arbeitsgruppen. Für den Bereich des Nordost-Atlantiks einschließlich der Nordsee gebe es die OSPAR-Konvention. Für das Jahr 2003 sei erstmalig eine gemeinsame Sitzung beider Kommissionen geplant, mit dem Ziel, die Zusammenarbeit zu vertiefen.Die Arbeitsgruppe konstatierte in Helsinki, dass HELCOM zur nächsten Ostseeparlamentarierkonferenz in St. Petersburg wieder eingeladen werden solle.Im Rahmen des weiteren Fortgangs der Sitzung waren ferner die Durchführung einer internationalen Anhörung in Kopenhagen und die Eckdaten für diese Anhörung in Bezug auf den Fragen- und Sachverständigenkatalog vereinbart worden. Darüber hinaus hatte die Arbeitsgruppe Möglichkeiten der Vergabe von Gutachten und Anforderungen an nationale Statusberichte in Bezug auf die Umsetzung der Resolution von Greifswald erörtert. Es wurde jedem Parlament selbst überlassen, im Rahmen seiner geschäftsordnungsrechtlichen Möglichkeiten von derartigen Instrumentarien Gebrauch zu machen. Die Ergebnisse entsprechender Bestrebungen sollten in die Berichterstattung für die Ostseeparlamentarierkonferenz in St. Petersburg einfließen.Im Zusammenhang mit dieser Sitzung der Arbeitsgruppe fanden im Vorfeld der 23. HELCOM-Vollversammlung am 7./8. März 2002 Beratungen mit dem seinerzeitigen Vorsitzenden der Helsinki-Kommission sowie mit den Heads of Delegations der nationalen Regierungen über Fragen der maritimen Sicherheit und des maritimen Umweltschutzes statt. Dabei wurde insbesondere der Sachstand der bereits in die Wege geleiteten und geplanten Maßnahmen zur Umsetzung der HELCOM-Kopenhagen-Deklaration angesprochen. Vor diesem Hintergrund hatte HELCOM während seiner 23. Vollversammlung am 8. März 2002 den Statusbericht zum Stand der Umsetzung der Kopenhagener HELCOM-Erklärung (HELCOM 23/2002, 2/1) gebilligt und mit Befriedigung die Fortschritte der Umsetzung speziell für solche Aktivitäten zur Kenntnis genommen, die sich im Zeitplan befinden. Die Teilnehmer der Sitzung betonten des Weiteren die Bedeutung des fortwährenden Engagements der Institutionen und Ministerien bei der zukünftigen Umsetzung der Deklaration. Neue maritime Empfehlungen bezogen sich- auf den verstärkten Einsatz von Lotsen auf dem stark befahrenen Schifffahrtsweg „Route T“ der Ostsee und des Øresund auf der Basis einer neuen Empfehlung, die ein System etabliert, um Schiffe über die Notwendigkeit des Einsatzes von Lotsen zu informieren sowie ein Verfahren zur Überwachung umzusetzen,- auf die Einrichtung eines Standards zur einheitlichen Entsorgung von Abfall- und Ladungsrückständen von Schiffen in den Häfen der Ostsee und anderen europäischen Gewässern,- auf die Bedeutung einer guten fachlichen Zusammenarbeit mit den baltischen Staaten sowie Russland zur Bekämpfung der marinen Umweltverschmutzung sowie Maßnahmen, diese Staaten in die Lage zu versetzen, mit potentiellen Gefahren im Zusammenhang mit der steigenden Verkehrsdichte fertig zu werden.Besonders hervorzuheben ist in diesem Zusammenhang auch, dass die23. HELCOM-Vollversammlung am 8. März 2002 der Ostseeparlamentarier-konferenz einen offiziellen Beobachterstatus eingeräumt hat. Dies ist deswegen besonders wichtig, weil die Ostseeparlamentarierkonferenz in Greifswald beschlossen hatte, dass ein Beobachterstatus für die Konferenz der Peripheren Küstenregionen Europas und der Ostseeparlamentarierkonferenz bei der International Maritime Organization (IMO) beantragt werden sollte. Im Rahmen entsprechender Bemühungen hatte sich gezeigt, dass seitens der IMO nur der Europäischen Kommission und der HELCOM als Organen zwischenstaatlicher Einrichtungen ein Beobachterstatus eingeräumt wurde und darüber hinaus die Gewährung eines Beobachterstatus für politische Gremien der Mitgliedsstaaten nach den Richtlinien der IMO nicht vorgesehen ist. Vor diesem Hintergrund wurde auch ein entsprechender Antrag der Konferenz der peripheren Küstenregionen abschlägig beschieden. Von daher blieb als mittelbare Informations- und Einflussmöglichkeit für die Ostseeparlamentarierkonferenz nur der Weg, einen Beobachterstatus bei HELCOM zu erwirken und auf diese Weise über HELCOM indirekte Informations- und Einflussmöglichkeiten bei der IMO wahrzunehmen. Daher war der Beobachterstatus bei HELCOM die einzige Möglichkeit, auf mittelbare Weise dem Beschluss der vergangenen Konferenz Rechnung zu tragen. Mittlerweile ist die Beantragung einer vollwertigen Mitgliedschaft der EU bei der IMO erfolgt, was aus Sicht der Arbeitsgruppe als folgerichtiger Schritt begrüßt wurde.Mit dem Beobachterstatus ist jedoch nicht nur eine passive Informations-entgegennahme verbunden. Vielmehr sind aus Sicht von HELCOM eine aktive Teilnahme an den Sitzungen sowie politische Vorschläge der Ostsee-parlamentarierkonferenz erwünscht (HELCOM 23/2002, S. 7) und inzwischen auch praktiziert. Dadurch wird der unmittelbare Dialog zwischen Exekutive und Parlamentariern auf der internationalen Ebene im Ostseeraum möglich. Darauf war von HELCOM im Rahmen der Beschlussfassung über den Beobachterstatus während der Jahrestagung in Helsinki hingewiesen worden.Im Zusammenhang mit der Arbeitsgruppensitzung nahmen Mitglieder der Arbeitsgruppe erstmals an Vorbereitungsseminaren über aktuelle Fragen und die Zukunft einer ökologisch ausgerichteten europäischen Landwirtschaftspolitik sowie über die Umsetzung und den damit verbundenen Problemen der europäischen Wasserrahmenrichtlinie teil.Im Nachgang zur 2. Sitzung der Arbeitsgruppe führten Mitglieder Arbeitsgruppe weitere intensive Gespräche über Fragen der maritimen Sicherheit – vor allem im finnischen Meerbusen – vor dem Hintergrund des exponentiell gestiegenen Schiffsaufkommens in diesem Bereich der Ostsee und den daraus resultierenden Problemen.3. Die internationale Anhörung am 13. Mai 2002 in Kopenhagen diente vor allem einer Überprüfung, inwieweit die Beschlüsse der Greifswalder Ostseeparlamentarierkonferenz sowie der Kopenhagener Ministerkonferenz in Angriff genommen worden und welche weiteren Forderungen zur Erhöhung der Schiffssicherheit an die Regierungen der Ostseeanrainerstaaten zu richten seien. Vor diesem Hintergrund wurden eine Reihe von Detailfragen zur Situation und den Perspektiven der maritimen Sicherheit, zur Hafenstaatkontrolle, zur verstärkten Verwendung Automatischer Schiffidentifizierungssysteme (AIS), zur Lotsenpflicht, zur Aus- und Fortbildung von Seeleuten, zum Unfallbekämpfungsmanagement, zu Emissionen und Einleitungen von Rückständen aus dem Schiffsbetrieb und zu den Kosten für Schiffssicherheit und Umweltschutz gestellt. Hochrangige Experten, insbeson-dere die Leiter einer Reihe von nationalen Schifffahrtsbehörden, Vertreter der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) in Genf und des lettischen sowie des russischen Transportministeriums bilanzierten die Situation der maritimen Sicherheit. Zugleich wurden Vorschläge zur weiteren Verstärkung der Schiffssicherheit für die 11. Ostseeparlamentarierkonferenz erörtert. Schriftliche Stellungnahmen wurden von der IMO in London und von der Europäischen Kommission vorgelegt. Zu den Einzelheiten der Anhörung wird auf das dem Entschließungsentwurf beigefügte Protokoll verwiesen.Im Ergebnis der Anhörung wurde festgestellt, dass bei der Umsetzung von Übereinkommen und Richtlinien die Dauer der Ratifikation und Inkraftsetzung internationaler Vorgaben noch zu unbefriedigend ist. Darüber hinaus wurde ein Kodex zur Kontrolle aller Flaggenstaaten gefordert, mit dem Ziel, all jene Schifffahrtsnationen zu überwachen, die internationale Normen und Übereinkommen ignorieren.Im Nachgang zur Anhörung führten Arbeitsgruppenmitglieder Gespräche mit der königlich-dänischen Behörde für Schifffahrt und Hydrographie. Im Zentrum dieser Gespräche standen die internationale Zusammenarbeit, die Seeverkehrswegeführung im Øresund und Großen Belt, daraus resultierende Probleme und Lösungsmöglichkeiten sowie die Einführung einer Lotsenannahmepflicht auf nautisch schwierig zu befahrenden Fahrtrouten zur Diskussion.Den Abschluss bildeten Gespräche mit Vertretern der Katastrophenschutz- sowie Umweltbehörde der Insel Møn, um sich über die Auswirkungen und die Bekämpfung eines Ölunfalls zu informieren. Ende März 2001 waren 2.350 Tonnen Schweröl nach einer Havarie zwischen „Baltic Carrier“ und „Tern“ im Bereich der Kadetrinne ausgetreten und hatten Küstenabschnitte des Grønsundes verschmutzt. Gegenstand der Gespräche waren die Erfahrungen vor Ort bei der Bekämpfung einer derartigen Ölmenge und die Problematik, dass das Öl in Flachwasserbereichen nur unter schwierigsten Bedingungen aufgenommen werden konnte. Insoweit war die Notwendigkeit gesehen worden, die in der Folge dieses Unfalls logistischen und organisatorischen Erfahrungen an die zuständigen Behörden anderer Länder weiterzugeben. Im Nachgang zu diesen Gesprächen konnte vor Ort ein Eindruck über die realen Bedingungen bei der Bekämpfung dieses Ölunfalls einschließlich der umfangreichen Logistik gewonnen werden.4. Die 4. Sitzung der Arbeitsgruppe fand am 8. Juli 2002 in Rostock-Warnemünde statt. Hier wurden die Grundlagen des Resolutionsentwurfes für die11. Ostseeparlamentarierkonferenz einstimmig verabschiedet. Kernpunkte waren die Einführung eines weltweit verbindlichen Flaggenstaatkodexes, mit dessen Hilfe die Einhaltung internationaler Vorschriften für die Seefahrt überwacht werden soll, die möglichst schnelle Umsetzung der HELCOM-Kopenhagen-Deklaration sowie weitere geeignete Maßnahmen zur Verbesserung des Meeresumweltschutzes, insbesondere die Reduktion der landseitig verursachten Schad- und Nährstoffeineinträge mit Nachdruck voranzutreiben. Ebenso wurden Forderungen erhoben, das Sicherheitsniveau des Ostseeraumes schnell und nach einheitlichen Regeln zu verbessern. Dazu gehören die Ausrüstungspflicht von Schiffen mit AIS-Transpondern vorzuziehen und Risikoanalysen für Schiffe, mobile Plattformen und Hafenanlagen zu erstellen. Schließlich soll es auch weltweit zu einer Vereinheitlichung von Ausbildungsnachweisen und Ausbildungsstandards kommen. Infolge des11. Septembers 2001 wird sich die maritime Sicherheit insbesondere auch dem Problemfeld des Terrorismus unter dem Blickwinkel der „Maritime Security“ widmen müssen. In diesem Zusammenhang sind insbesondere die USA mit ihren Vorstellungen über einen „Port and Maritime Security Act“ Vorreiter für eine drastische Verschärfung des Hafensicherheitsniveaus.Im Anschluss an die Arbeitssitzung besichtigten die COMS-Mitglieder verschiedene neue Sicherheitseinrichtungen, die aufgrund der forcierten Diskussionen über die maritime Sicherheit am Tagungsort installiert bzw. verbessert worden waren. Die Arbeitsgruppe informierte sich in der Verkehrsleitzentrale Warnemünde über die neuen Einsatzmöglichkeiten des seit Juli 2002 verbindlichen Automatischen Schiffsidentifizierungssystems (AIS). Außerdem wurde der erst vor kurzem in Rostock stationierte Notfallschlepper „Fairplay 26“ hinsichtlich seiner Einsatzmöglichkeiten und Einsatzbereitschaft besichtigt und die Unfallbekämpfungskapazitäten im Rahmen einer Übungsfahrt vorgeführt. Abschließend wurden im Maritimen Simulations-Zentrum Warnemünde des Fachbereichs Seefahrt der Hochschule Wismar die weltweit einzigartigen Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten für Seeleute an unterschiedlichen Simulationseinrichtungen vorgestellt.5. Vor dem Hintergrund des von HELCOM verliehenen Beobachterstatus hat der Vorsitzende der Arbeitsgruppe an der 9. Sitzung der Heads of Delegation der HELCOM am 19./20. August in Riga teilgenommen. Im Rahmen der Sitzung war seitens des COMS-Vorsitzenden die schnelle, unmittelbare und unkomplizierte Kommunikation mit der HELCOM betont worden. Gleichzeitig war unterstrichen worden, dass der Beobachterstatus der Ostsee-parlamentarierkonferenz bei der HELCOM ein Baustein der besonderen Qualität für das Verhältnis von Legislative und Exekutive im Ostseeraum sei. Die Synergieeffekte eines engen Kontaktes zwischen Legislative und Exekutive gerade im Rahmen der länderübergreifenden Zusammenarbeit dürften nicht unterschätzt werden. Ein Effekt sei die mögliche Erhöhung der Durchsetzungspotentiale berechtigter Forderungen auf nationaler aber auch internationaler Ebene. Fachleute könnten ohne Rückendeckung aus dem politischen Raum ihre Forderungen nur schwer durchsetzen – Parlamentarier könnten politische Forderungen durch engen Kontakt mit Fachleuten präziser formulieren und sachkundiger für eine Durchsetzung sorgen. Darüber hinaus wurde die Möglichkeit genutzt, die Delegationsleiter der HELCOM über die Arbeit des COMS zu informieren. Gleichzeitig wurden dort, wo Bezüge zwischen einem Tagesordnungspunkt und der anstehenden Ostseeparlamentarierkonferenz bestanden haben, Anmerkungen aus der Sicht des gegenwärtigen Vorbereitungsstandes der Konferenz gemacht.Im Anschluss an die HOD-Sitzung fand im lettischen Liepaja eine zweitägige internationale Ölunfallbekämpfungsübung (BALEX DELTA 2002) statt, an der 17 Schiffseinheiten aus 5 Nationen, ein Flugzeug und 30 Beobachter der Ostseeanrainerstaaten sowie 60 Delegierte aus 15 Nationen im Rahmen des NATO-Programms „Partnerschaft für den Frieden“ beteiligt waren. Die Aufgabe bestand darin, einen simulierten Ölfilm sechs Stunden nach einem „Havariefall“ aufzunehmen. In dem Szenario waren 800 Tonnen Schweröl ausgetreten und drohten, auf die lettische Küste zuzutreiben. Die Übung war insbesondere dadurch erfolgreich, dass die Kommunikation und Zusammenarbeit unter einem Oberbefehl zwischen den eingesetzten Einheiten mit ihren ganz unterschiedlichen technischen, personellen und organisatorischen Möglichkeiten sehr gut funktionierte und es gelungen war, einen großen Teil des simulierten Ölfilms aufzunehmen. Ebenso konnte neue Bekämpfungstechnik getestet werden.6. In die Erörterungen der Arbeitsgruppe sind auch die Ergebnisse eines Gutachtens zur „Maritimen Sicherheit im Ostseeraum 2002“ eingeflossen. In dem Gutachten werden u. a. eine aktuelle Bestandsaufnahme der internationalen Regelungen, der EU-Regelungen und der Ostseeregelungen vorgenommen und Vorschläge für eine Verbesserung des maritimen Notfallmanagements unterbreitet. Das Gutachten ist dem Resolutionsentwurf als Anlage beigefügt.Von einigen Mitgliedsparlamenten waren entsprechend den geschäftsordnungsmäßigen Möglichkeiten in den jeweiligen Parlamenten Sachstandberichte zur Umsetzung der Beschlüsse der10. Ostseeparlamentarierkonferenz in Greifswald von ihren Regierungen eingefordert worden. Diese sind dem Resolutionsentwurf ebenfalls als Anlage beigefügt.7. Entsprechend einer Vereinbarung, die die Arbeitsgruppe im Rahmen ihrer letzten Sitzung getroffen hatte, wurde der in Rostock verabschiedete Resolutionsentwurf geringfügig sprachlich überarbeitet und um wenige Sachverhalte bzw. Punkte ergänzt, die sich aus den im Nachgang zur Sitzung vorgelegten Unterlagen, nationalen Rückkopplungen mit Experten und vor dem Hintergrund der Gespräche während der HOD-Sitzung der HELCOM und der daran anschließenden Ölunfallbekämpfungsübung BALEX DELTA 2002 ergeben haben. Ebenso wurde ein Ergänzungsvorschlag der norwegischen Delegation hinsichtlich der Aus- und Weiterbildung von Seeleuten aufgegriffen. Diesen Änderungen wurde – entsprechend den getroffenen Vereinbarungen – im Umlaufverfahren zugestimmt.III. Zum Resolutionsentwurf im EinzelnenDer Resolutionsentwurf orientiert sich vom Aufbau her an den Greifswalder Beschlüssen.Einführend wird auf die in Greifswald verabschiedete Entschließung Bezug genommen. Danach werden die Dokumente, auf denen die Feststellungen und Forderungen des Resolutionsentwurfes gründen, aufgelistet. Dazu gehören im Wesentlichen der von der Arbeitsgruppe vorzulegende Bericht und die Dokumente, die im Verlauf der Arbeit des COMS eine besondere Bedeutung gespielt haben und durch die Arbeitsgruppe initiiert worden sind. Dazu gehören die Ergebnisse der internationalen Anhörung in Kopenhagen, die Fortschreibung des Gutachtens aus dem Vorjahr, Unterrichtungen aus einzelnen Mitgliedsländern zur Situation der maritimen Sicherheit im Ostseeraum und zum Stand der Umsetzung der Greifswalder Resolution, die aufgrund aktueller Initiativen der Arbeitsgruppenmitglieder von den Regierungen vorgelegt worden sind sowie die Informationen, die die Arbeitsgruppe in Helsinki von HELCOM erhalten hat. Darüber hinaus wurde Bezug genommen auf das in die Zukunft gerichtete Weißbuch der Europäischen Union, das auch im Rahmen der Anhörung eine Rolle gespielt hatte.Im Anschluss daran wird begrüßt, dass die Beschlüsse von Kopenhagen einen Großteil der Forderungen aus der Greifswalder Resolution aufgegriffen haben.Des Weiteren wird begrüßt, dass der maritimen Sicherheit weiterhin eine hohe politische Priorität eingeräumt wird und dass das maritime Sicherheitsbewusstsein deutlich zugenommen hat, dass neue Regelungen in den internationalen Gremien schneller als bisher verhandelt oder zum Abschluss gebracht worden sind, dass die Ostsee weltweit zu den ersten Anwendungsregionen im Rahmen der Einführung des AIS gehört und dass im März 2003 ein gemeinsamer Workshop von HELCOM, IMO und der EG hinsichtlich der Umweltauswirkungen der erhöhten Schiffsdichte in der Ostsee in Deutschland geplant ist.Diese Schlussfolgerungen ergeben sich zwingend aus der aktuellen wissenschaftlichen und politischen Aufbereitung der Thematik.Im Ergebnis der Anhörung wird festgestellt, dass bei der Umsetzung von Übereinkommen und Richtlinien die Dauer der Ratifikation und Inkraftsetzung internationaler Vorgaben noch zu unbefriedigend ist, wie seitens der Vertreter der ILO während der internationalen Anhörung in Kopenhagen dargelegt wurde. Die Sitzung bei HELCOM hatte deutlich vor Augen geführt, dass weitere geeignete Maßnahmen zur Verbesserung des Meeresumweltschutzes in der Ostsee notwendig sind, da nur ein geringer Anteil der Schadstoffeinleitungen aus der Schifffahrt resultiert, während etwa 90 Prozent der Schad- und Nährstoffe dem Bereich der Landwirtschaft entstammen.Auf der Grundlage der während der Arbeitsgruppensitzungen gewonnen Erkenntnisse werden nachfolgende Forderungen gegenüber dem Ostseerat sowie den nationalen und regionalen Parlamenten erhoben:• die HELCOM-Kopenhagen-Deklaration möglichst schnell umzusetzen,• die Einrichtung eines international verbindlichen Flaggenstaatkodexes zu unterstützen,• wichtige Protokolle und Konventionen der ILO zur Festschreibung sozialer Mindeststandards für Seeleute zu ratifizieren,• das Niveau der Sicherheit in den Häfen des Ostseeraumes zu verbessern und gemeinsam während der diplomatischen Konferenz der IMO im Dezember 2002 für das Vorziehen der Ausrüstungspflicht von Schiffen mit AIS-Transpondern, der Durchführung von Risikoanalysen, der Einsetzung von Sicherheitsbeauftragten, der Aufstellung von Schiffssicherheits- und Hafensicherheitsplänen sowie für die Meldung von Verstößen gegen geltende Sicherheitsbestimmungen zu votieren,• die effektive Umsetzung der Baltic Strategy einschließlich geeigneter Durchführungs-, Überwachungs- und Strafverfolgungsaktivitäten,• die Prüfung, ob ein „Port and Maritime Security Act“ für den Ostseeraum entwickelt und realisiert werden sollte,• die möglichst schnelle Umsetzung der EU-Richtlinie über Hafenauffangeinrichtungen für Schiffsabfälle und Ladungsrückstände,• Maßnahmen zur Verbesserung des Meeresumweltschutzes durch die Reduktion der landseitigen Schad- und Nährstoffeinträge voranzutreiben und• die Verbesserung und Vereinheitlichung von Aus- und Weiterbildungsstandards von Seeleuten.Dabei haben sich die Forderungen zur Einrichtung eines Flaggenstaatkodexes und zur schnelleren Ratifikation internationaler Vorschriften aus der internationalen Anhörung ergeben. Die Forderungen zur Verbesserung des Hafensicherheitsniveaus ergaben sich unter anderem aus den Aktivitäten auf IMO-Ebene. Diese werden im Einzelnen in dem Gutachten, das der Landtag Mecklenburg-Vorpommern in Auftrag gegeben hatte, dargestellt. Dies sind Vorschläge, die in der IMO und der EU vor dem Hintergrund der Ereignisse am 11. September 2001 in New York diskutiert werden und aus Sicht der Arbeitsgruppe unterstützenswert sind.Die Notwendigkeit zur Unterstützung der Baltic Strategy ergab sich aus der Beteiligung an einer Sitzung der Heads of Delegation der HELCOM in Riga.Die Forderung zur Umsetzung der Richtlinie über Hafenauffangeinrichtungen für Schiffsabfälle ist vor dem Hintergrund der Forderung der Nr. 7 in der Greifswalder Resolution zu sehen.Der Spiegelstrich „Meeresumweltschutz“ ist eine Konsequenz dessen, was die Arbeitsgruppe aus der Veranstaltung bei HELCOM in Helsinki an Erkenntnissen gewonnen hatte.Abschließend wird im Resolutionsentwurf festgestellt, dass sich die Arbeitsgruppe als geeignetes Instrumentarium zur Erhöhung des politischen Durchsetzungspotentials ihrer Forderungen und zur Verbesserung des Dialoges mit den Exekutiveinrichtungen im Ostseeraum sowie mit internationalen Institutionen erwiesen hat und vorgeschlagen, dass von diesem Instrument „Arbeitsgruppe“ auch zukünftig bei geeigneten Themen Gebrauch gemacht werden sollte.Die Arbeitsgruppe hatte es als notwendig angesehen, dies auf der Grundlage der Erfahrungen aus ihrer Zusammenarbeit als Ergebnis ihrer Arbeit zu empfehlen.IV. Resümee zur Tätigkeit der ArbeitsgruppeDurch die detaillierten Sachbeschlüsse der Greifswalder Konferenz ist es gelungen, Beratungen auf Exekutivebene maßgeblich zu beeinflussen und zu erreichen, dass eine Reihe von Vorschlägen der Ostseeparlamentarierkonferenz in Beschlüsse der Exekutiven der Ostseeanrainerstaaten aufgegriffen wurden. Gleichzeitig wurde erreicht, dass die gesamte Entwicklung auf diesem komplexen Arbeitsfeld zugunsten einer Erhöhung der maritimen Sicherheit auf der Ostsee vorangetrieben worden ist.Die Tätigkeit der Arbeitsgruppe hat – und dies ist von einer Reihe von Sachverständigen und Institutionen bestätigt worden – einen Beitrag dazu geleistet, dass die Thematik der maritimen Sicherheit im Ostseeraum im exekutiven Bereich, in der fachlichen Öffentlichkeit und in den Medien nach vorne gebracht worden ist. Dadurch wurde auch erreicht, dass die Diskussion über neue Regelungen in internationalen und nationalen Gremien zügiger geführt und Maßnahmen weitreichender beschlossen wurden. Entsprechend einem Hauptanliegen der Greifswalder Resolution wurde damit ein Beitrag dafür geleistet, dass das maritime Sicherheitsbewusstsein in diesem kurzen Zeitraum deutlich zugenommen hat.Festzustellen ist auch, dass seitens der exekutiven Gremien und weiterer Institutionen eine solche Aktivität der Ostseeparlamentarierkonferenz als notwendig angesehen wird, um Beratungsprozesse im exekutiven Bereich kritisch zu begleiten und zu beschleunigen sowie weitergehendere Beschlüsse als ohne diese Aktivitäten herbeizuführen. Der politische Druck, der dadurch von der parlamentarischen Ebene ausgelöst wird, wird nachdrücklich für die Zukunft als wünschenswert und hilfreich angesehen, um möglichst weitreichende Fortschritte in der Sache zu erzielen.Die Tätigkeit der Arbeitsgruppe hat auch dazu geführt, dass auf fachlichem Sektor die Zusammenarbeit zwischen Parlamenten der Ostseeanrainerstaaten erheblich intensiviert und vertieft werden konnte und das Wissen um die Situation in den einzelnen Ländern sowie die Kenntnis von Verfahrensabläufen in den übrigen Ostseeanrainerstaaten ausgeweitet werden konnten. Gleichzeitig wurden einzelne Aktivitäten in einzelnen Parlamenten von den Arbeitsgruppemitgliedern ausgelöst, die schon während der laufenden Tätigkeit der Arbeitsgruppe unabhängig von der Beschlussfassung durch die Ostseeparlamentarierkonferenz zu weitergehenden parlamentarischen Aktivitäten und Initiativen in einzelnen Mitgliedsparlamenten geführt haben. Dadurch konnten parallele Fortschritte bereits während des Beratungsprozesses in einzelnen Mitgliedsländern erzielt werden.Prinzipiell ist es erstmals gelungen, auf der Ebene der Ostseeparlamentarierkonferenz auf einem Gebiet exemplarisch das zu realisieren, was in jedem einzelnen Mitgliedsparlament selbstverständliche Vorgehensweise ist:Neben einem Präsidium oder Ältestenrat, das oder der sich mit der Vorbereitung der Plenarsitzungen und der Ausgestaltung der Plenartagesordnung befasst, hat sich ein Ausschuss auf fachlicher Ebene unter Hinzuziehung externen Sachverstandes eingehend mit einem fachlichen Thema auseinandergesetzt und hierzu dem Plenum eine fachlich untersetzte politische Beschlussempfehlung vorgelegt.Wenn dies auch in der Zukunft auf breiterer Ebene gelingen würde, könnte dieses langfristig ein entscheidender Schritt hin zu einem wirkungsvollen Ostseeparlament sein, dass in Bezug auf die Anliegen des gesamten Ostseeraums als Institution von Parlamentariern aller Ostseeanrainerländer im Grundsatz vergleichbare Funktionen wahr nimmt, wie die nationalen und regionalen Parlamente. Dies ist im Interesse eines Zusammenwachsens aller Ostseeanrainerstaaten wünschenswert.Dr. Henning KlostermannVorsitzender() einschließlich Anlagen
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