29 BSPC Resolution DE
Alternative viewers:
Entschließung der KonferenzAngenommen von der Digitalen 29. Ostseeparlamentarierkonferenz am 24. August 2020Die Teilnehmer, die gewählten Vertreter der Staaten der Ostseeregion, die am 24. August 2020 in digitaler Form zusammengekommen sind,unter Bekräftigung der dringenden Aufforderung und der Erwartung an alle Ostseeanrainerstaaten im Lichte der COVID-19-Pandemie und ihrer Folgen, jegliche Bemühungen dahingehend zu unternehmen, dass der Ostseeraum eine Region friedlicher und enger Nachbarschaft sowie intensiver Zusammenarbeit bleibt. Gerade in Krisenzeiten sind die Grundlagen unserer Zusammenarbeit – basierend auf dem Völkerrecht, dem gegenseitigen Verständnis, dem Vertrauen, den demokratischen Werten, der Rechtsstaatlichkeit, den Menschenrechten und der Chancengleichheit – von besonderer Bedeutung.Die COVID-19-Pandemie stellt auch die Parlamente vor erhebliche Herausforderungen: die dringend erforderliche interparlamentarische Zusammenarbeit ist besonders erschwert, denn parlamentarische Versammlungen sind von Natur aus durch eine größere Anzahl von Teilnehmenden gekennzeichnet.Ausgerechnet jetzt und im Lichte der COVID-19-Pandemie ist es nicht nur notwendig, die Zusammenarbeit zwischen den Regierungen so intensiv wie möglich aufrechtzuerhalten und zu verstärken, sondern auch zu gewährleisten, dass vor allem die gewählten Volksvertreter weiterhin eng und vertrauensvoll zusammenarbeiten, um Impulse für künftiges Regierungshandeln und vertrauensvolle Kooperation zwischen ihren Ländern zu geben. Gerade auf diese Weise können und müssen Anstöße für die Konsolidierung der demokratischen Grundlagen und der parlamentarischen Dimension der beteiligten Länder gegeben werden. Die enormen Aufgaben und Anstrengungen zur Eindämmung und Überwindung der Krise, die jetzt anstehen und vor allen Ländern liegen, bedürfen mehr denn je der parlamentarischen Debatte und der parlamentarischen Zusammenarbeit;die fortlaufende praktische Zusammenarbeit in der Ostseeregion im Rahmen des Ostseerates (CBSS), der Nördlichen Dimension, der grenzüberschreitenden Kooperationsprogramme zwischen den EU-Mitgliedstaaten und Russland sowie des Programms Interreg Baltic Sea Region mit Dankbarkeit zur Kenntnis nehmend;unter Begrüßung der Bemühungen des dänischen Ostseeratsvorsitzes und der Bornholmer Erklärung vom 19. Mai 2020 als Ergebnis einer Videokonferenz der Außenminister von Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Island, Lettland, Litauen, Norwegen, Polen, Russland und Schweden und eines hochrangigen Vertreters der Europäischen Union, da der Ausbruch von COVID-19 ein persönliches Treffen in Bornholm, Dänemark, verhinderte;unter Begrüßung, dass die neue Baltic Sea Youth Platform, die vom Ostseerat eingerichtet wurde, ein Kernanliegen der Ostseeparlamentarierkonferenz voranbrachte, nämlich die Stärkung der Teilnahme, Vertretung und Beteiligung von Jugendlichen an Entscheidungsprozessen im gesamten Ostseeraum;in Billigung der detaillierten Erklärungen der Regierungen der Ostseeanrainerstaaten zur Entschließung der 28. Ostseeparlamentarierkonferenz und der intensiven Unterstützung der BSPC Aufrufe zum Handeln als Fortschritt in der Zusammenarbeit im Ostseeraum;unter Erörterung der Zusammenarbeit im Ostseeraum im Hinblick auf die COVID-19-Pandemie und ihre Folgen; des Schutzes unserer Umwelt, Meere und Ozeane für künftige Generationen; der Entwicklung der Digitalisierung sowie der Migration und Integration;fordern die Regierungen der Ostseeregion, den Ostseerat und die Europäische Union auf,im Hinblick auf die Zusammenarbeit in der Region im Lichte der COVID-19 Pandemie und ihrer Folgen,die einschlägige Zusammenarbeit im Rahmen der Partnerschaft der Nördlichen Dimension für öffentliche Gesundheit und soziales Wohlergehen (NDPHS) fortzusetzen, um die Folgen der COVID-19-Pandemie so effektiv wie möglich zu mildern, und diese Zusammenarbeit zu intensivieren, um künftige Pandemien durch den Austausch von Informationen und bewährten Praktiken so wirksam wie möglich zu bekämpfen;den Aufbau von bereichsübergreifenden und transnationalen Referenzprojekten für Kooperationen und Innovationen in den Gesundheitswissenschaften zu intensivieren, mit besonderem Fokus auf der Frühwarnung und Prävention sowie der hinreichenden Bekämpfung von Pandemien, um die öffentliche Gesundheit auf hohem und nachhaltigem Niveau zu fördern und den Ostseeraum zu einer weltweit führenden und wohlhabenden Metaregion im Gesundheitsbereich zu machen;Strategien und Projekte im Bereich der Digitalen Gesundheit durchzusetzen, welche die Erfassung von E-Medizin-Initiativen beinhalten, welche Gesundheitsinitiativen in die Häuser der Menschen bringen und Sozialfürsorge aus der Ferne ermöglichen, wo persönliche Kontakte durch virtuelle Lösungen ersetzt werden können, und weitere Investitionen in E-Health zu erhöhen – auch für deren Einsatz bei künftigen Pandemien;die umfassenden und systematischen Bemühungen fortzusetzen, um die Ostseekooperation zu stärken und ihre Widerstandsfähigkeit in einer sich verändernden Welt zu erhöhen. Diese Schritte können die Ausarbeitung eines Strategiedokuments für die Entwicklung des Ostseeraums bis 2030, eine Prüfung der Möglichkeit, wie die Gipfeltreffen der Regierungschefs der Ostseeanrainerstaaten wiederaufgenommen werden können, und die Einrichtung einer fokussierten vertikalen Kooperation in der Region, welche die nationale, regionale und kommunale Ebene umfassen würde, beinhalten;den politischen Dialog und die praktische Zusammenarbeit im Rahmen der Politik der Nördlichen Dimension und ihrer Partnerschaften fortzusetzen; die Durchführung der grenzüberschreitenden Kooperationsprogramme zwischen den EU-Mitgliedsstaaten und Russland sowie des Programms Interreg Baltic Sea Region voranzutreiben und sich aktiv für die Entwicklung einer neuen Generation solcher Programme für den Zeitraum 2021-2027 einzusetzen; eine breitere Einbeziehung aller Partner in verschiedene Formate der Zusammenarbeit im Ostseeraum zu fördern;die Plattformen der bereits im Rahmen des Ostseerats durchgeführten Projekte zu nutzen, um die bewährten Praktiken der Länder der Region bei der Überwindung der Folgen der COIVD-19-Pandemie zu untersuchen und zu ermitteln, einschließlich der Maßnahmen zur Arbeitsplatzerhaltung sowohl in der Gesamtbevölkerung als auch in Bezug auf einzelne Gruppen, die auf dem Arbeitsmarkt besonders gefährdet sind;zusammen auf gemeinsame Lösungen und Antworten statt auf strikt nationale Ansätze hinzuarbeiten, die starke grenzüberschreitende Zusammenarbeit und Koordinierung zu verbessern und Mobilität und Handel insbesondere in den Grenzregionen zu fördern;die wirtschaftlichen Folgen der COVID-19-Pandemie in die Diskussion einzubeziehen und die Notwendigkeit einer Bestandaufnahme der verschiedenen wirtschaftlichen Rettungspakete der Regierungen der BSPC Staaten anzuerkennen, um die unterschiedlichen Strategien zu einem späteren Zeitpunkt zu vergleichen;einen Neustart zu fördern und zu unterstützen, bei dem Unternehmen, Geschäfte und Arbeitsplätze gesichert sind.Im Hinblick auf die Bewahrung unserer Umwelt, Meere und Ozeane für künftige Generationen,weiterhin Innovationen im Bereich der Erhaltung und nachhaltiger Nutzung der Ostsee zu unterstützen, um die marine Biodiversität zu schützen;weiterhin die Ostsee als internationales Gewässer mit Schifffahrtsfreiheit und in Bezug auf Umweltschutz anzuerkennen;die nationalen und internationalen Bemühungen zur Reduktion der Nährstoffemissionen in die Ostsee fortzusetzen und zu verstärken;eine kontinuierliche Überwachung und Analyse des Zustands des Ökosystems der Ostsee im Einklang mit den Anforderungen des Espoo-Übereinkommens zu gewährleisten und erneut zu bekräftigen, dass Großprojekte, die erhebliche Auswirkungen auf die Ökosysteme im Ostseeraum haben, den Verpflichtungen aus den einschlägigen internationalen Verträgen und Übereinkommen, einschließlich des Espoo-Übereinkommens und der Helsinki-Konvention, nachzukommen haben;zu unterstützen, dass der HELCOM-Vorsitz – auch im Hinblick auf die sozio-politischen und wirtschaftlichen Folgen der COVID-19-Pandemie – das Ziel verfolgt, Aspekte der Nachhaltigkeit, der Klima- und Biodiversitätsrelevanz sowie der Angemessenheit bei der Aktualisierung des Ostseeaktionsplans (BSAP) und in künftigen HELCOM-Beschlüssen explizit zu berücksichtigen und – entsprechend den Handlungsaufforderungen der Ostseeparlamentarierkonferenz – nicht nur den Ostseeaktionsplan zu aktualisieren, sondern auch seine Umsetzung sichtbar zu beschleunigen und zu intensivieren, nach besten Kräften zusammenzuarbeiten, um die übermäßige Nährstoffbelastung der Ostsee weiter zu reduzieren, sowie ein weiteres Ministertreffen im Jahr 2021 anzustreben;in Anerkennung der Prioritäten des deutschen HELCOM-Vorsitzes die Bemühungen zu intensivieren, das Problem der Munitionsaltlasten, der Wracks und der Geisternetze in der Ostsee auf der Grundlage eines gemeinsamen internationalen Ansatzes, der bestehende nationale und internationalen Bemühungen und Zuständigkeiten unterstützt, zu überwachen und zu behandeln, und darüber hinaus die bestehenden politischen Strukturen und wissenschaftlichen Projekte zu stärken und damit den Ostseeraum auch auf dem Gebiet der Lösung der Probleme im Zusammenhang mit versenkter Munition und Blindgängern, sowie auf dem Gebiet der Wracks und Geisternetze zu einer weltweit führenden Region zu machen.Im Hinblick auf die Entwicklung der DigitalisierungE-Health in entsprechenden Bereichen mit großen Anstrengungen zu fördern, damit die allgemeine Gesundheitsversorgung in Pandemiesituationen so weit wie möglich aufrechterhalten werden kann;die Erweiterung der digitalen Fähigkeiten und Ressourcen zu fördern, um die persönliche Interaktion im Ostseeraum zu erhöhen und die grenzüberschreitende Zusammenarbeit zu intensivieren, insbesondere für den Fall, dass die Möglichkeiten für persönliche Kontakte begrenzt bleiben;die Entwicklung und den Aufbau einer vertrauenswürdigen und sicheren digitalen Infrastruktur sowie die Stärkung der Digitalisierung in Wirtschaft, Bildung, Forschung und Verwaltung mit dem Ziel durchzusetzen, die grenzüberschreitende Zusammenarbeit sowie weitere grenzüberschreitende Kontakte zu verstärken.Im Hinblick auf Migration und Integrationeine Harmonisierung der Praktiken in Bezug auf (1) die Rückkehr, (2) die Bearbeitung von Asylanträgen und (3) die für minderjährige Asylbewerber vorgesehenen Aufnahmestandards anzustreben und dabei sowohl nationale als auch menschen- und grundrechtliche Erwägungen zu berücksichtigen;multinationale Zusammenarbeit und Koordination anzustreben, um unerwünschte Entwicklungen wie Arbeitskräftemangel und Arbeitskräfteüberschüsse auszugleichen;die Verbreitung und Übernahme bewährter Praktiken zur Unterstützung der Beschäftigung und Integration besonderer Gruppen von Einwanderern, die speziellen Schutz verdienen, zu fördern;den vielschichtigen Charakter der Integration (d. h. Arbeitsmarkt, Sprache, soziale Beziehungen, kulturelle Eingewöhnung usw.) anzuerkennen. Dieses Verständnis sollte auch auf der legislativen und politischen Ebene in die Praxis umgesetzt werden;die öffentliche Politik zu fokussieren und Ressourcen zuzuweisen, um NGOs und informellen Netzwerken, die die soziale und Arbeitsmarktintegration von Migranten unterstützen, wünschenswerte Arbeitsbedingungen zu ermöglichen;die Bedeutung der Zivilgesellschaft und NGOs bei der Erleichterung der Integration anzuerkennen, wobei die Sportverbände ein Beispiel für Organisationen sind, die eine wichtige, verbindende Rolle bei der Integration spielen, indem sie den Menschen helfen, sich in die Gesellschaft einzuführen, sich zu engagieren, und neue Personengruppen zusammenbringen;gute Beziehungen und Vielfalt innerhalb der Gesellschaft zu fördern. Solche Maßnahmen könnten Informationskampagnen, die Organisation von Veranstaltungen und eine Wohnraumpolitik umfassen, die Diversität in Wohngebieten fördern;das Konzept der Drei-Wege-Integration in der Gesetzgebung und in der Politik anzuerkennen. Politische Ziele zu formulieren, die jeden Aspekt der Funktionsfähigkeit des Drei-Wege-Integrationsmodells verbessern;auf lokaler Ebene umfassendere Daten über soziale, wirtschaftliche, Beschäftigungs- und Bevölkerungstrends in der BSPC-Region zusammenzustellen, die bei der Gestaltung der Einwanderungs- und Einwandererpolitik unterstützen werden;relevante Projekte zu Migration und Integration, einschließlich des geplanten Flaggschiffprojekts zum Thema "Potenziale erkennen – die Integration von Migranten ermöglichen", im kommenden EUSBSR-Aktionsplan ab 2021 rechtzeitig politisch zu unterstützen;im Hinblick auf die weltweiten Entwicklungen im Frühjahr 2020 und in Anbetracht der Tatsache, dass die COVID-19-Pandemie sowie die dadurch verursachten Folgen und Belastungen eine vorübergehende Neubewertung unserer Reaktion auf andere Probleme und Herausforderungen erforderlich gemacht haben, folgende Grundsätze zu berücksichtigenDem Thema Migration und Integration muss weiterhin hohe Priorität eingeräumt werden;Die Migration in der Ostseeregion, in Europa und weltweit, ist und bleibt ein wesentliches Thema für die Länder und bringt weiterhin beispiellose humanitäre, wirtschaftliche, sicherheitspolitische und politische Herausforderungen mit sich;Die internationale Zusammenarbeit – auch in der Ostseeregion – muss in diesem Politikbereich weiter verstärkt werden;Die Frage der unbegleiteten Minderjährigen und gefährdeten Gruppen muss weiterhin im Mittelpunkt der Politik stehen;die Institutionen und Projekte zu erhalten und weiterzuentwickeln, die in vielen Ländern des Ostseeraums infolge des starken Anstiegs der Flüchtlingszahlen in den Jahren 2015 und 2016 eingerichtet wurden und die entscheidend zu einer verbesserten Integration beigetragen haben, um auf zukünftige Bedürfnisse in diesem Bereich besser zu reagieren;die Unterstützung der Kommunen bei dieser Aufgabe auf Nationalebene aufrechtzuerhalten und auszubauen, da diese langfristig die Hauptverantwortung im Bereich der nachhaltigen Integration und der Umsetzung langfristiger Integrationsmaßnahmen tragen;erfolgreiche Beispiele von bewährten Praktiken anderer Ostseeanrainerstaaten aufzugreifen, von denen einige im Abschlussbericht der BSPC Arbeitsgruppe "Migration und Integration" hervorgehoben werden, sofern sie in die jeweiligen rechtlichen und strukturellen Rahmen integriert werden können.Ferner beschließt die Konferenz,auf der Grundlage der Beschlüsse des BSPC Standing Committee eine auf zwei Jahre angelegte Arbeitsgruppe für Klimawandel und Biodiversität einzurichten – die auf der 30. Ostseeparlamentarierkonferenz einen ersten Bericht vorlegen soll – welche besondere Schwerpunkte auf die Notwendigkeit gemeinsamer und durch grenzüberschreitende Zusammenarbeit verbesserter Lösungen zur Erhaltung der dem gesamten Ostseeraum innewohnenden biologischen Vielfalt und der Eindämmung der Auswirkungen des Klimawandels mit besonderer Berücksichtigungdes Standes der politischen Ziele und Strategien in Bezug auf den Klimawandel und Biodiversität im Ostseeraum;bewährter Praktiken bei der Bewältigung der miteinander verknüpften Herausforderungen der Biodiversität und des Klimawandels mit besonderem Schwerpunkt auf der Ostsee;der Innovationen und Maßnahmen zur Bekämpfung des Klimawandels und zur Erhaltung der Biodiversität;der Anpassung an den Klimawandel und der Herausforderungen für Wissenschaft, Technologie und Wirtschaft;der Gewährleistung effizienter und umweltfreundlicher Lösungen für Verkehr und Energieversorgung;und ihre Aufmerksamkeit auf die ökologische Seite des Klimawandels und der Biodiversität sowie auf Innovationen, Technologie und weitere wirtschaftliche Aspekte konzentriert;das freundliche Angebot des schwedischen Parlaments dankbar zu begrüßen, die 30. Ostseeparlamentarierkonferenz vom 29. bis 31. August 2021 in Stockholm auszurichten.
29 BSPC Resolution DE